Herausforderung und die UN-BRK bietet die verpflichtende rechtliche Grundlage dafür, die Rechte auf Selbstbestimmung, Partizipation und Gleichberechtigung für Menschen, die psychosozial behindert werden einzufordern.
Dieser menschenrechtlichen Herausforderung stellen sich seit gut einem Jahr die Mitstreiter*innen des partizipativen Landschaftstrialogs. Es sind Menschen aller Interessensgruppen online zusammengekommen, um Fragen und Forderungen, die sich aus der UN-BRK ableiten, zu diskutieren, von verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und mit Leben zu füllen. Die wichtigste Vorgehensweise hierbei war und ist die gelebte und gleichberechtigte Partizipation aller Beteiligten.
Am 27. August findet die finale Veranstaltung in hybrider Form statt.
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