Sachsen ging am 14. Dezember, der Not gehorchend, seinen eigenen Weg. Der Freistaat kehrte zurück zum Betretungsverbot in Werkstätten, das im Juni aufgehoben worden war. Inzidenzzahlen von bis zu 1.000 Infizierten pro 100.000 Einwohnern*innen zwangen zum Handeln. Alle anderen Bundesländer blieben der bisherigen Linie treu: Der Werkstattbetrieb ist weiter erlaubt, allerdings mit strengen Hygienevorgaben. Eine Besonderheit gab es über den Jahreswechsel in Bayern. Hier war eine Werkstattschließung zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar verordnet, ab dem 11. Januar sind die Werkstätten wieder geöffnet.
Was auf den ersten Blick wie ein sächsischer Alleingang aussieht, ist bei näherem Hinsehen nicht so außergewöhnlich. In Sachsen erlaubt die Verordnung es, Beschäftigte, die "für den wirtschaftlichen Betrieb der Werkstatt erforderlich sind", vom Betretungsverbot ausnehmen. Das ist nach Angaben des Vorsitzenden der LAG WfbM, Heiko Buschbeck, circa ein Drittel der Teilnehmer*innen. Damit unterscheidet sich die Situation nicht wesentlich von der in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Anwesenheitsquote aufgrund der Inzidenzzahlen auf bis zu 20% heruntergefahren wurde. In Nordrhein-Westfalen, wo das Umschwenken vom Betretungsverbot zur Anwesenheitspflicht im Sommer besonders deutlich war, stehen die Zeichen auch wieder auf Vorsicht. Die Landschaftsverbände forderten die Werkstätten nach dem Jahreswechsel auf, die Zahl der in der Werkstatt Anwesenden deutlich zu reduzieren. Die neue Sprachregelung heißt hier "Teilhabe am Arbeitsleben in anderer Form", sprich, die Werkstattmitarbeiter*innen sollen auch zu Hause weiterhin betreut und mit Arbeit versorgt werden. Die Werkstätten reagierten entsprechend, die Anwesenheitsquote sank auf bis zu 50%.
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