Berichterstatterin war die deutsche Grünen-Abgeordnete Katrin Langensiepen, die für den Bericht und die damit verbundene Entschließung ein Jahr lang recherchiert hat. Frau Langensiepen ist die einzige EU-Abgeordnete mit sichtbarer Behinderung.
Das positive Abstimmungs-Ergebnis war nahezu einstimmig, nur einige Abgeordnete der extremen Rechten stimmten dagegen.
Der umfangreiche Bericht beschäftigt sich unter anderem mit den Werkstätten für behinderte Menschen, die in den EU-Staaten sehr unterschiedlich ausgebaut und organisiert sind. Unter Punkt 13 der Entschließung mit den Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten werden diese aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Werkstätten vom Rechtsrahmen erfasst und so geschützt werden. Dieser Rechtsrahmen soll die soziale Sicherheit, Arbeitsbedingungen, Mindestlöhne und das Diskriminierungsverbot umfassen, und die Bestimmungen, die nicht im Einklang mit der UN-BRK und insbesondere mit deren Artikel 27 stehen, schrittweise abschaffen.
Die Entschließung sieht also nicht, wie vielfach berichtet, die Abschaffung der Werkstätten vor, sondern die Anwendung des geltenden Arbeitsrechts einschließlich der Zahlung eines Mindestlohns. Das wird an anderer Stelle noch einmal klar formuliert: "(Das Parlament) betont darüber hinaus, dass Arbeitnehmern mit Behinderungen in geschützten Werkstätten zumindest die Rechte und der Status gewährt werden sollten, die den Arbeitsrechten von Menschen entsprechen, die auf dem offenen Arbeitsmarkt arbeiten."
Der Bericht weist aber auch darauf hin, "dass geschützte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen lediglich eine Option für einen befristeten Zeitraum in ihrem Arbeitsleben darstellen sollten" und fordert, "inklusive Beschäftigungsmodelle auf dem offenen Arbeitsmarkt und außerhalb geschützter Werkstätten in voller Übereinstimmung mit der UN-BRK auszuarbeiten und zu fördern."
Den kompletten Text der des Berichts mit Namen A9-0014/2021 finden Sie hier.
Den vollen Wortlaut der die Werkstätten betreffenden Empfehlung haben wir für Sie auf unserer Website verlinkt.
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