Förderung für alle!
Eine Glosse
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat eine Anweisung in Vorbereitung, die die regelmäßige Förderplanung auch auf das Personal von Rehabilitationseinrichtungen ausdehnen will.
Erhoben wird zunächst der Ist-Stand in den Bereichen:
a. praktische und geistige Kompetenz
b. Arbeitsfähigkeiten
c. Sozialverhalten sowie
d. Stand der Persönlichkeitsentwicklung.
Anschließend betrachtet das Förderteam die Mitarbeiter aus förderdiagnostischem Blickwinkel: Wie ist ihre aktuelle Situation, wo liegen ihre Probleme? Diese Betrachtung erfolgt natürlich unter streng qualitativ-ganzheitlichen Gesichtspunkten, ist subjekt- und ressourcenorientiert und ganz und gar dem christlich-humanistischen Weltbild verpflichtet. Auf der Diagnose baut die Förderplanung auf.
Das Förderteam benennt die Entwicklungsrichtung und definiert konkrete überprüfbare Teilziele, deren Umsetzung (oder Scheitern) dokumentiert werden muss. Selbstverständlich ist die Einbeziehung der Geförderten in diesen Förderprozess vorgesehen, soweit diese dazu in der Lage sind. Am Ende dieses Prozesses stehen die Auswertung und der Bericht über die Förderergebnisse an die Kostenträger.
Dieser Erlass ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung und damit zur internen Integration in unseren Einrichtungen. Seltsam nur, dass sich bereits erster Widerspruch regt.
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