Nachrichten aus der LAG WfbM Rheinland-Pfalz
Thomas Umsonst
In unserer Berichterstattung über die Landschaft der beruflichen Teilhabe berichten wir regelmäßig über die aktuellen Themen und Aktivitäten von Verbänden und Arbeitsgemeinschaften. Diesmal sprachen wir mit dem Geschäftsführer der LAG WfbM Rheinland-Pfalz, Thomas Umsonst. Themen waren die erstmalige Ausschreibung eines Bildungspreises WfbM der LAG, die Anstellung eines Fachberaters zum Thema Gewaltprävention und die Einzelverhandlungen gemäß Landesrahmenvertrag für die Werkstätten, dem nach der Kritik des Landesrechnungshofes in Rheinland-Pfalz an fehlenden Vereinbarungsgrundlagen nach altem SGB IX Recht eine besondere Bedeutung zukommt.
Ausschreibung eines Bildungspreises WfbM in Rheinland-Pfalz
Die LAG WfbM Rheinland-Pfalz hat sich entschieden, unter den 36 Mitgliedswerkstätten einen Preis für innovative und zukunftsweisende Bildungsprojekte auszuloben. Diese können sich sowohl auf den Berufsbildungsbereich als auch auf den Arbeitsbereich beziehen. Abgabeschluss für die Bewerbungen ist der 13. September 2024. Die feierliche Preisvergabe erfolgt durch den Landessozialminister Alexander Schweizer am 5. November. Die eingereichten Konzepte bewertet eine Jury aus Fachleuten der Werkstattwelt, der Erwerbswirtschaft, der Leistungsträger und der Wissenschaft. Die Preise sind dotiert mit 2.000 Euro für den ersten, 1.000 Euro für den zweiten und 500,- Euro für den dritten Preis. Das Preisgeld soll für die internen Bildungsbemühungen eingesetzt werden.
Geschäftsführer Thomas Umsonst beschreibt die Absicht der Ausschreibung so: „Wir wollen gezielt einen Fokus auf das Thema berufliche Bildung setzen, gute Praxis weiterverbreiten und zu einem Ideenwettbewerb unserer Mitgliedswerkstätten anregen. Nach außen wollen wir zeigen, dass die Werkstätten in diesem Bereich kompetent sind, mehr noch: dass Förderung, Bildung und berufliche Qualifizierung eine Kernkompetenz unserer Mitglieder sind. Inspiration für unsere Prämierung ist sicherlich die Preisvergabe excellent:bildung der BAG WfbM.“
Anstellung eines Fachberaters Gewaltprävention
Im September 2023 hat die LAG WfbM Rheinland-Pfalz in Mainz einen Fachtag Gewaltprävention veranstaltet. Daraus ist die Idee entstanden, eine halbe Stelle für eine Fachberatung Gewaltprävention zunächst zeitlich befristet einzurichten und auszuschreiben. Die Mitgliederversammlung hatte im Dezember 2023 die Ausschreibung beschlossen. Sie wird sie über Mitgliedsbeiträge refinanzieren und an die Geschäftsstelle der LAG anbinden. Mittlerweile ist die Bewerberauswahl abgeschlossen und die Stelle kann somit zum 1. Juli 2024 besetzt werden.
Es handelt sich um ein zunächst auf drei Jahre begrenztes Projekt. Der Name des neuen Fachberaters wird in Kürze bekanntgegeben. Thomas Umsonst erläutert die Absicht, die die LAG mit der Fachberatung verbindet: „Sie soll die Schnittstellenfunktion zwischen den Werkstätten, dem politischen System und der Verwaltung bei der Bearbeitung des Themas Gewaltprävention sicherstellen. Das Land Rheinland-Pfalz will sich selbst stärker dieser Thematik zuwenden. Eine entsprechende Ausschreibung veröffentlichte das Sozialministerium. Ein entsprechender Auftrag soll an ein Institut vergeben werden, allerdings für die Eingliederungshilfe insgesamt.
Für die neue Fachberaterstelle werden derzeit die Inhalte sowie die zeitlichen Ziele für die neue Aufgabe abgesteckt: so wird sich der Fachberater zunächst einen Überblick über den Stand in den 36 Mitgliedswerkstätten verschaffen. Viele haben hierfür schon für Ihre Werkstätten Konzepte erstellt, die sich auch teilweise schon in der Umsetzung befinden. Ein Teil der Arbeit des Fachberaters wird sich auch über spezifische Veranstaltungen zu diesem Thema erstrecken. Ebenso soll der inhaltliche Austausch mit anderen Landesarbeitsgemeinschaften weiter ausgebaut werden. Wir können dabei auf Erfahrungen aus anderen Landesarbeitsgemeinschaften zurückgreifen, speziell auf die von Sascha Omidi, der bei der LAG WfbM Berlin diese Aufgabe wahrnimmt und über seine Arbeit auf unserem Fachtag im September in sehr ausführlicher Art und Weise referiert hat.“
Zweite Verhandlungsrunde zum Landesrahmenvertrag mit den Einzelvereinbarungen
Das BTHG, das im Jahr 2016 verabschiedet wurde, sieht den Abschluss eines Landesrahmenvertrags vor, auf dessen Grundlage der Leistungsträger Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Einrichtungsträgern abschließt. Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das einen solchen Rahmenvertrag für Werkstattleistungen verhandelt und abgeschlossen hat. Verhandlungspartner auf Seiten der Werkstätten war die LAG WfbM, unterschrieben haben den Vertrag die Trägerorganisationen. Während der Verhandlungen zu Einzelvereinbarungen nimmt die LAG WfbM Rheinland-Pfalz eine Beraterfunktion wahr. Mittlerweile konnten 27 von 36 Mitgliedswerkstätten ihre Einzelverhandlungen abschließen. Alle Verträge sollen möglichst rückwirkend zum 1.1.2023 in Kraft treten.
Besondere Aufmerksamkeit erfahren diese Verhandlungen aufgrund einer Rüge des Landesrechnungshofs. Ihm war aufgefallen, dass die Werkstattplätze in Rheinland-Pfalz nach dem Kennzahlenbericht der BAGüS bundesweit am höchsten waren und dass das Land mit den Werkstätten nach alten Recht keine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung abgeschlossen hatte. Thomas Umsonst: „Die Folge war eine massive Kritik in den Medien, die sich einseitig gegen die Werkstätten richtete. Das hat unser Image in der Öffentlichkeit negativ beeinflusst. Der Druck im politischen System war hoch. Mit dem kurz danach verabschiedeten BTHG haben wir sehr darauf gedrängt, jetzt zügig einen Landesrahmenvertrag zu verhandeln, um den Anspruch des BTHG gerecht zu werden. Ein positiver Effekt war es dann sicherlich, das erste Bundesland gewesen zu sein mit einem nach neuem Recht ausverhandelten Landesrahmenvertrag.“
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