Nachrichten aus der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM) Sachsen-Anhalt

Andreas Twardy, LAG WfbM Sachsen-Anhalt
In der LAG WfbM Sachsen-Anhalt sind alle 33 Werkstätten des Landes organisiert. Sie bieten insgesamt 11.500 WfbM-Plätze im Arbeits- und Berufsbildungsbereich und in den angeschlossenen Fördergruppen. Sitz der LAG ist Halle an der Saale. Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern, den Vorsitz hat seit zwei Jahren Marin Schreiber aus Stendal.
Kündigung des Landesrahmenvertrags
Das zentrale Thema, nicht nur für die WfbM, sondern für die gesamte Eingliederungshilfe des Landes, ist aktuell die Kündigung des Landesrahmenvertrages durch den überörtlichen Sozialhilfeträger. Der Landesrahmenvertrag wurde 2019 abgeschlossen und im März 2024 vom Leistungsträger zum Jahresende einseitig aufgekündigt. Die Begründung: Die Verhandlungen seien festgefahren, die Leistungserbringer würden eine Ambulantisierung und Deinstitutionalisierung verhindern. Außerdem hat der Leistungsträger erkannt, dass die Anwendung des Rahmenvertrags und die damit verbundenen personenzentrierten Leistungen zu erheblichen Kostensteigerungen führen würde.
Bis zum Inkrafttreten der Kündigung wollte das Land einen neuen Rahmenvertrag verhandeln. Das ist nicht gelungen und so erließ der Leistungsträger zum 01.01.2025 eine Rechtsverordnung als Grundlage für die Eingliederungsleistungen.
In unserem Gespräch erläutert Andreas Twardy die Sicht der LAG auf die Kündigung: "Der Rahmenvertrag bildet eine Grundlage für Einzelvereinbarungen mit den Leistungserbringern, also auch mit den Werkstätten. In den fünf Jahren seit dem Inkrafttreten ist ein solcher Abschluss nur in 2 bis 3 Fällen gelungen und selbst diese Träger haben im Nachhinein die Schiedsstelle angerufen. Der Konflikt dreht sich um die grundlegende Ausrichtung der Eingliederungshilfe und um die Finanzierung der Personal-, Sach- und Investkosten. Ziel des Landes ist es, mit der einseitig erlassenen Rechtsverordnung die Deinstitutionalisierung durchzusetzen. Die dort vorgesehenen Personalkürzungen betreffen stationäre und teilstationäre Angebote. Dies führt zwangsläufig zur Verschlechterung der Qualität und zur Kürzung der Angebote. Eine angestrebte Personenzentrierung, wie sie das BTHG vorsieht, ist damit nicht möglich."
Die Leistungserbringer würden eine Ambulantisierung gern voranbringen, so Twardy, wenn dies möglich und vertretbar ist. Sie verweisen aber darauf, dass der tatsächliche Hilfebedarf der Klienten in Sachsen-Anhalt nicht ausreichend gesehen und finanziell berücksichtigt werde. Deutlich werde das u.a. daran, dass die Leistungsentgelte im Land unterhalb des Bundesdurchschnitts lägen. Sie fordern eine anderswo längst übliche Differenzierung der Entgelte nach Hilfebedarfsgruppen und haben erhoben, wie eine Verteilung bei Differenzierung in die Gruppen "leichter, mittlerer und hoher Hilfebedarf" ausfallen würde. Das Ergebnis spricht für eine deutliche Unterfinanzierung. Dieses Argument hat jedoch in den Verhandlungen nicht zum Einlenken des Leistungsträgers geführt.
Gegen die drohende Rechtsverordnung machten die Einrichtungen und Dienste gemeinsam mit der LIGA und mit den Selbstvertretungen im Herbst letzten Jahres mobil. Andreas Twardy: "Am 24. Oktober fand auf dem Domplatz in der Landeshauptstadt Magdeburg vor den Landtag eine Kundgebung mit 2.000 Teilnehmer*innen statt. Eine Petition wurde initiiert und von mehr als 10.000 Personen unterschrieben. Am 10. Dezember folgte eine weitere Demonstration in der Magdeburger Innenstadt mit 4.000 Beteiligten und im Anschluss daran eine 10-tägige Mahnwache vor dem Landtag mit dem Versuch, mit Politikern ins Gespräch zu kommen. Viele Abgeordnete stellten sich der Diskussion, die Ministerin hat die Chance aber nicht genutzt."
Das alles blieb ohne Wirkung und zum Jahresbeginn 2025 wurde die Rechtsverordnung erlassen. Die Befürchtungen der Leistungserbringer traten ein: Die Verordnung sieht eine Verschlechterung der Personalrichtwerte vor. Die Leistungsvereinbarungen aus 2024 laufen weiter, jedoch sind darin tarifliche Lohnkostensteigerungen nicht berücksichtigt. Eine Mehrheit der Einrichtungen wird gegen die Verordnung klagen, weil sie grundsätzlich rechtsstaatlichen Prinzipien und Gesetzen widerspricht.
Für die Werkstätten beinhaltet die Rechtverordnung zwei Regelungen, die sie als Verschlechterung und als Bedrohung ansieht. Andreas Twardy: "In den bisherigen Rahmenvertrag hatten wir eine Regelung für ‘Gruppenzweitkräfte’ vereinbart. Sie stellen die Vertretung der FAB´s bei Urlaub und Krankheit sicher und werden mit einem Schlüssel von 1:120 gewährt. Diese Regelleistung ist mit dem derzeitigen Zustand ausgesetzt. Wenn Werkstätten Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abschließen, wie in der Rechtsverordnung festgeschrieben, müssten sie zukünftig den Bedarf an Gruppenzweitkräften nachweisen. Es ist zu befürchten, dass die Bedarfe nicht anerkannt werden.
Der zweite Punkt ist noch gravierender: In der Rechtsverordnung ist eine Überprüfung von leistungsstarken WfbM-Betriebsteilen gefordert, um sie in Inklusionsbetriebe oder Inklusionsabteilungen umzuwandeln. Dazu soll es Zielvereinbarungen geben. Die Werkstätten verschließen sich der Gründung von Inklusionsbetrieben grundsätzlich nicht, solange dies nicht per Verordnung, sondern einvernehmlich geschieht. Die Überführung von zentralen Teilen der Produktion würde die Existenz ganzer Werkstätten in Frage stellen, weil sie entscheidend sind für die Entgeltzahlungen der Beschäftigten."
Befragt, wann er mit einer Beendigung der verfahrenen Situation rechne, lautet die persönliche Einschätzung Andreas Twardy: "Das ist aus jetziger Sicht schwer zu beurteilen. Ein neuer Landesrahmenvertrag wird aber sicher nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen sein."
Imagekampagne "Mit vielen Augen sehen – Einblicke in ein Leben mit Behinderung"
Im September 2023 startete die LAG WfbM eine landesweite Kampagne, die die Themen "Menschen mit Behinderung", "Arbeit" und "Werkstatt" in die Öffentlichkeit tragen und Menschen erreichen soll, die mit diesen Themen bisher kaum in Berührung gekommen sind. Andreas Twardy erläutert: "Kern der Kampagne ist die Website www.mitvielenaugen.de. Sie portraitiert 21 Protagonisten aus Sachsen-Anhalt mit und ohne Behinderung, unter ihnen viele Werkstattbeschäftigte, aber auch ein Mitglied des Vorstands der LAG WfbM und der LAG-Werkstatträte sowie Unternehmer. Sie erzählen authentische Lebensgeschichten mit Tiefgang, über die Bedeutung, die die Arbeit für sie hat und die Rolle, die die Werkstatt für sie spielt. Neben der Internetpräsenz haben wir drei Ausstellungs-Sätze mit je 21 RollUps fertigen lassen. Auf ihnen sind die Interviewten porträtiert und es ist ein QR-Code als Link auf die Website hinzugefügt, wo man die Lebensgeschichten lesen oder zum Teil auch nachhören kann."
Die Ausstellung wurde schon an mehr als 20 Orten in Sachsen-Anhalt präsentiert. Zu sehen waren sie in Stadt- und Landkreisverwaltungen, in Klinken, Hochschulen und Universitäten sowie im Landtag und im Finanzministerium. Die Ausstellungseröffnung, so Twardy, werde immer mit einer Vernissage begangen, zu der Bürgermeister, Vertreter der Einrichtungen und Dienste der Region, Schwerbehindertenvertretungen von Unternehmen und die örtliche Presse eingeladen werden. "Die Ausstellungsdauer variiert zwischen zwei und sechs Wochen. Anfangs mussten wir die Ausstellung bewerben, um sie präsentieren zu können, heute haben wir durch Mund-Propaganda eine Nachfragesituation.“ Auch wenn Kosten und Aufwand nicht unerheblich seien: "Dies ist eine Investition, die sich lohnt."
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