Teilhabe am Arbeitsleben und an beruflicher Bildung für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ermöglichen
Eine Stellungnahme des Netzwerk Arbeit Hamburger Tagesförderung (NAHT)
Die Bundesregierung überprüft die Reform des Systems der Werkstätten und hat vier Handlungsfelder identifiziert. Gleichzeitig fordert der UN Fachausschuss zur UN Konvention die deutschen Verantwortlichen dazu auf, Institutionelle Barrieren abzubauen, personenzentrierte Assistenz auszubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
In Hamburg wurden gemeinsame konzeptionelle Grundlagen von allen Anbietern der Tagesförderung entwickelt, in einer Leistungsvereinbarung verbindlich geregelt und seit über 10 Jahren landesweit Erfahrungen gesammelt. Gemäß geltender Regelung ist der Personenkreis mit hohem Unterstützungsbedarf von der Teilhabe am Arbeitsleben und an beruflicher Bildung weitestgehend ausgeschlossen. In den Hamburger Tagesförderungen wird diesen Beschäftigten eine aktive Teilhabe an arbeitsweltorientierten Angeboten ermöglicht.
Berufsorientierte Bildungsangebote sind selbstverständlich und werden personenzentriert weiterentwickelt. Arbeitsangebote in Betrieben, Organisationen und in der Nachbarschaft werden fortlaufend ausgebaut. Mobile Arbeitsangebote ohne den institutionellen Rahmen einer Einrichtung werden aktuell erprobt. Wir stellen in Hamburg fest: Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf wollen und können an beruflicher Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben partizipieren. Wir kennen unzählige Beispiele gelungener Praxis von Anbietern der Tagesförderung bundesweit und in anderen Ländern Europas. Aus Sicht der Hamburger Anbieter von Tagesförderung ist für den aktuellen Prozess zu beachten:
• Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sind bei der Weiterentwicklung der beruflichen Bildungsangebote von Anfang an zu berücksichtigen und ggf. durch ihre Interessensvertreter* innen einzubeziehen. Eine neu gestaltete nachschulische berufliche Bildung sollte allen Menschen mit Behinderung, auch mit hohem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen.
• Die Interessen von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sind bei der Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben unabhängig von institutionellen Schranken einzubeziehen. Sie haben das Recht, sich mit eigenen Leistungen einen Teil ihres Lebensunterhaltes durch Arbeit selbst zu verdienen.
• Wissenschaftliche Forschung zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sind sehr zu begrüßen. Gute Praxisbeispiele sollten nach den Maßgaben der UN Konvention ausgewertet werden.
• Selbstvertreter*innen und ihre Angehörigen sollten in dem Prozess der Forschung und Weiterentwicklung von Anfang an bei der Fragestellung und der Auswahl der Methoden intensiv eingebunden sein.
Leben mit Behinderung Hamburg, alsterdorf assistenz west und ost, Hamburger Lebenshilfe-Werk, alsterarbeit, Anscharhöhe Eppendorf, WFE gGmbH. Das Rauhe Haus, fördern und wohnen.
Zurück zur Artikelübersicht