Wie sich das Budget für Ausbildung erfolgreich nutzen lässt
Ein Online-Seminar mit der Perspektiva gGmbH in Fulda
Nach dem Budget für Arbeit wurde 2019 auch das Budget für Ausbildung ins SGB IX aufgenommen (§ 61a). Diese Leistung soll Menschen mit Behinderungen bessere Chancen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Beantragen kann jemand das Budget unter der Voraussetzung, dass er einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich von anerkannten Werkstätten bzw. bei einem anderen Leistungsanbieter hat (§§ 57 oder 58 SGB IX). Außerdem muss die Person ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber in Aussicht haben. Diese Ausbildung kann in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder nach § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42 Handwerksordnung erfolgen. Gefördert wird die gesamte Dauer des Ausbildungsverhältnisses. Sollte die Ausbildung scheitern und eine Qualifizierung im BBB der Werkstatt aufgenommen werden, wird die Dauer der Ausbildung nur dann angerechnet, wenn die berufliche Bildung in derselben Fachrichtung fortgesetzt wird.
Trotz dieser günstigen Bedingungen wurde das Budget für Ausbildung bisher kaum in Anspruch genommen, Leistungsberechtigte und Träger taten sich schwer mit dem neuen Instrument. Eine Ausnahme bildet die Perspektiva gGmbH in Fulda. Sie ist seit Mai 2021 Träger eines Projekts des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) mit der Bezeichnung "Geh(t) doch! – Berufswege in den allgemeinen Arbeitsmarkt". Es soll die Vermittlungen von WfbM-Berechtigten in der Region Fulda verbessern – unter anderem durch die Nutzung des Budgets für Ausbildung. In den 18 Monaten seit Projektstart hat es über das Budget acht Jugendliche in Ausbildungsbetriebe vermittelt.
In dieser Online-Veranstaltung aus der Reihe "Einblicke in die Praxis" berichtet Jan Martin Schwarz von der Perspektiva gGmbH darüber, welche Bedingungen gegeben sein sollten bzw. welche Faktoren die Aufnahme eines Budgets für Ausbildung erleichtern, was bei der Zusammenarbeit mit den Kostenträgern (in der Regel ist es die Agentur für Arbeit) und mit den Kammern zu beachten ist, wo die Gründe für die zögernde Annahme des Budgets bzw. die Barrieren liegen und wie sie sich überwinden lassen.
Diese Veranstaltung dürfte eine gute Entscheidungshilfe für die Nutzung dieses neuen und noch wenig bekannten Instruments sein, das die Übergangschancen behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt verbessern kann.
Referenten
- Herr Jan Martin Schwarz, Gemeinnützige Perspektiva GmbH | Fulda
Veranstaltungsort
Preis
150,00 Euro
Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.
Veranstaltungsbuchung
Diese Veranstaltung ist leider nicht mehr buchbar.
Der Anmeldeschluss dieser Veranstaltung war der 14. März 2023.