Wie werden wir "Anderer Leistungsanbieter" und wie nutzen wir das Budget für Ausbildung und das Budget für Arbeit?
Eine Online-Veranstaltung aus der Reihe "Sprechzeit – Experten geben Auskunft"
Mit dem Bundesteilhabegesetz können sogenannte "Andere Leistungsanbieter" Teilhabeleistungen erbringen, die bisher ausschließlich Werkstätten für behinderte Menschen vorbehalten waren. Der damit entstandene Wettbewerb birgt die Chance auf mehr Angebotsvielfalt und verbessert die Wahlmöglichkeiten für Leistungsberechtigte. In Verbindung mit dem Budget für Ausbildung und für Arbeit können die neuen Leistungen für eine stärkere Öffnung des Systems beruflicher Teilhabe zum Arbeitsmarkt in Form von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sorgen. Allerdings legen das Gesetz und die Bewilligungspraxis der Leistungsträger die Hürden für mögliche Anbieter hoch.
Gefordert sind u.a. ein Konzept, das den innovativen Ansatz der Angebots belegt, ein ausführliches Qualitätshandbuch, der Nachweis einer Personalausstattung, die den Anforderungen an eine WfbM entspricht – einschließlich des hier geltenden Betreuungsschlüssels und der Qualifikation in einer Sonderpädagogischen Zusatzausbildung, eine räumliche Ausstattung analog zur WfbM, der Nachweis der Leistungen in Anleitung, Betreuung und Überleitung in den Arbeitsmarkt, Ausführungen zur Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle und vieles mehr.
Diese Ausarbeitungen erfordern einen erheblichen Ressourceneinsatz. Benötigt wird zudem fachspezifisches Wissen, etwa zum Eingangsverfahren/ Berufsbildungsbereich, zu Diagnose- und Testverfahren, ICF, Didaktik und Berufsbildungskonzepten. Erforderlich sind zudem Kenntnisse über Spezifika der Werkstättenverordnung, z.B. zur Arbeitsergebnisrechnung und zu Fragen bzgl. Fahrdienst oder Verpflegung. Kurz: Ohne Unterstützung und Beratung ist ein solcher Antrag kaum zu bewältigen. Dennoch haben mittlerweile ca. 100 Anbieter den Prozess erfolgreich durchlaufen und eine Leistungsvereinbarung mit den Kostenträgern abgeschlossen. Das zeigt: Aussichtslos ist dieses Vorhaben nicht.
Für unsere Online-Reihe "Sprechzeit – Experten geben Auskunft" haben wir einen Anderen Leistungsanbieter gefunden, der seit geraumer Zeit Interessenten in seiner Region bei deren Anträgen unterstützt. Jörg Hass-Tjaden von Emder Gesellschaft zur Förderung nachhaltiger Lebensqualität (GnL) bietet in seinem Unternehmen sowohl Plätze im Berufsbildungsbereich wie im Arbeitsbereich. Er hat zudem Erfahrungen in der Qualifizierung von Teilnehmern mittels des Budgets für Ausbildung und in der Vermittlung über das Budget für Arbeit gesammelt. Mit seinen Kenntnissen gibt er den Teilnehmern dieser Veranstaltung Hinweise auf die notwendigen Ausarbeitungen für die Antragstellung. Er erläutert, worauf der Fokus der der Leistungsträger liegt und wo sie Unterstützung finden. Schließlich weist er auf versteckte Fallen in der späteren finanziellen Abwicklung hin, die insbesondere kleinen Trägern Probleme bereiten können.
Diese Zoom-Beratung kann für die TeilnehmerInnen ein wichtiger Baustein für ihre Antragstellung sein. Sie schärft den Blick für die Anforderungen des Antragsverfahrens und gibt Hinweise, wie sie sich erfolgreich bewältigen lassen
Referenten
- Herr Jörg Hass-Tjaden, Gesellschaft zur Förderung nachhaltiger Lebensqualität
Veranstaltungsort
Preis
150,00 Euro
Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.
Veranstaltungsbuchung
Diese Veranstaltung ist leider nicht mehr buchbar.
Der Anmeldeschluss dieser Veranstaltung war der 07. November 2022.