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Liebe Leserinnen und Leser, |
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in der aktuellen Inklusionsdebatte stehen die Werkstätten unter Rechtfertigungsdruck. Aktivisten wie Raul Krauthausen und Politikerinnen wie die grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen fordern offen ihre Auflösung (vgl. 53° NORD-Newsletter KW31 und KW36). Sie übergehen dabei die Interessen der Werkstattbeschäftigten und stellen deren Wunsch- und Wahlrecht in Frage. Und sie weisen den verschiedenen Möglichkeiten beruflicher Teilhabe einen unterschiedlichen Wert zu. In ihrer Hierarchie stehen Tätigkeiten im Arbeitsmarkt am oberen Ende, die Arbeit in einer Werkstatt am unteren. Wie die zum Teil heftigen Reaktionen von Werkstatträten auf die Äußerungen von Frau Langensiepen zeigen, fühlen sich Werkstattbeschäftigte durch diese Rangordnung abgewertet.
Diese Klassifizierung, die auch in der Politik und bei den Leistungsträgern gelegentlich zu beobachten ist, nimmt die unterschiedlichen Voraussetzungen, Bedürfnissen und Wünsche derjenigen nicht zur Kenntnis, die auf Unterstützung bei der beruflichen Teilhabe angewiesen sind. Eine Vielfalt in den Angeboten trägt dieser Unterschiedlichkeit Rechnung und ermöglicht den Leistungsberechtigten eine Auswahl. Keine der Möglichkeiten ist besser oder schlechter, richtig oder falsch. Es geht nicht um ein "Entweder – Oder", sondern um ein "Sowohl – Als auch". Die entscheidende Frage lautet: Welche dieser Teilhabeform wählt eine Person als die für sich am besten geeignete, für welche entscheidet sie sich?
Werkstätten spielen also im Gesamtangebot zur beruflichen Teilhabe eine wichtige und gleichwertige Rolle, ihre Stigmatisierung ist nicht angebracht. Um Wahlfreiheit zu gewährleisten und den Beschäftigten ihre Entscheidung zu ermöglichen, sind aber auch die Werkstätten in der Pflicht.
Das bedeutet vor allem endlich mehr Übergangsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt möglich zu machen und die dafür vorgesehenen Instrumente wie das Budget für Arbeit anzubieten. Gegebenenfalls dafür auch mit anderen Akteuren vor Ort kooperieren, falls ein gut aufgestelltes Übergangsmanagement nicht zu den eigenen Kernkompetenzen gehören sollte. Kooperation mit anderen Anbietern statt Konkurrenz ist das Gebot der Stunden, denn es geht nicht um die Institutionen, sondern um die Wünsche und Bedürfnisse der Dienstleistungsnehmer. Und die sollten die Wahl haben!
Und es gibt weitere Handlungsfelder, in denen Werkstätten aktiver werden sollten, wenn sie sich aus dem gesellschaftlichen Rechtfertigungsdruck befreien wollen. Lesen Sie diese hier.
Auch unser Programm bietet im Herbst Impulse für eine bessere Praxis: Ob Geld für Neues, die Grundlagen ressourcenorientierter Arbeit oder konkrete Beispiele, wie das Budget für Arbeit funktionieren kann haben wir im Angebot.
Ihr Team von 53°NORD
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Aus unserem Veranstaltungsprogramm
Online-Seminar
Geld für neues – Beantragung von Fördermitteln
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Neue Projekte in der beruflichen Teilhabe benötigen in der Regel zunächst eine Anschubfinanzierung, Viele gute Ideen scheitern daran, dass die Vorlauf- und Einführungskosten den Träger überfordern.
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Aber es gibt Unterstützung: Gemeinnützige Organisationen können regional wie überregional auf zusätzliche Finanzierungsmittel von Stiftungen, Sozialllotterien und anderen Förderorganisationen zurückgreifen.
Häufig fehlen allerdings Kenntnisse über relevante Förderer, die förderpolitische Ausrichtung und Antragstellungen. In diesem Online-Seminar gibt Fördermittelexperte Daniel Pichert von der Agentur Förderlotse einen Überblick über das Fördermittelangebot abseits der sogenannten Regelfinanzierung.
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Ort: Online | ZOOM
Termin: 25. November 2021 | 09:00 bis 12:00 Uhr
Preis: 120 Euro (nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UstG umsatzsteuerbefreit)
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Online-Seminar
"Das kann er nicht?" - Grundlagen ressourcenorientierter Arbeit
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Ressourcenorientiertes Denken wird oft als ein Blick durch die rosarote Brille verstanden. "Sollen wir die Defizite jetzt auch noch schönreden?"
Dabei ist ressourcenorientiertes Denken und Arbeiten
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tatsächlich komplexer, als jemandem mit herausforderndem Verhalten als "verhaltensoriginell" zu bezeichnen.
In vielen WfbMs ist es immer noch üblich, Mitarbeiter*innen mit Behinderung in "Fitte" und "Schwächere" einzuteilen. Der ressourcenorientierte Blick fordert eine andere Herangehensweise an den ganzen Menschen und immer wieder das Stellen der Frage: Welche Ressourcen können wir gezielt durch Förderung im Arbeitskontext aktivieren? Er bietet zudem Chancen für Produktivität und Teilhabe.
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Ort: Online | ZOOM
Termin: 29. November 2021 | 09:00 bis 16:00 Uhr
Preis: 190,00 Euro (nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UstG umsatzsteuerbefreit)
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Einblicke in die Praxis" | Das Budget für Arbeit in Hamburg
Wie Übergänge mit Hilfe des BfA gelingen und was wir von Hamburg lernen können
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Das Budget für Arbeit wurde zum 1. Januar 2018 als bundesweite Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt mit dem Ziel eine Beschäftigungsalternative zur WfbM zu ermöglichen.
Aber bisher sind die Vermittlungszahlen vielerorts noch niedrig geblieben. Ist das Budget für Arbeit deswegen ein Flop? Ist das Instrument für die Zielgruppe der Werkstattbeschäftigten unpassend oder von der Wirtschaft nicht gewollt?
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In Hamburg gab es das Budget schon seit 2012, also lange vor der bundesweiten Einführung durch das BTHG. Bis Ende 2020 sind insgesamt 347 Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt worden, das ist jährlich etwa ein Prozent der im Arbeitsbereich der WfbM beschäftigten Personen. Hier hat das Budget für Arbeit also sein Ziel erreicht und stellt für Menschen mit Werkstattberechtigung eine gute Alternative zur Werkstatt dar.
Warum klappt in Hamburg, womit sich andere Länder noch schwertun? Was half und was behinderte die beteiligten Akteure, vom Kostenträger bis zum Menschen mit Behinderung, bei Umsetzung und Wahrnehmung des Budgets für Arbeit? Dieses Online-Seminar gibt einen Einblick in eine gute Vermittlungspraxis, gibt Anregungen für die erfolgreiche Umsetzung und zeigt Stolpersteine und Hindernisse auf.
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Ort: ZOOM
Termin: 01. Dezember 2021 | 09:00 - 12:00 Uhr
Preis: 125,00 Euro (nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UstG umsatzsteuerbefreit)
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Und außerdem
Arbeitsfeld Kita-Helfer: Gefragt und chancenreich, aber mit Besonderheiten
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Die Arbeit in einem Kindergarten bzw. einer Kindertagesstätte steht in der Wunschliste von
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Werkstattbeschäftigten, die auf den Arbeitsmarkt wechseln wollen, mit an der Spitze. Wie stehen die Chancen, diesen Wunsch zu realisieren? Welche Besonderheiten hat dieses Arbeitsfeld, welche Möglichkeiten, welche Probleme beinhaltet es? Das ist das Thema des kommenden Newsletters des Vereins UN-Konventionell – Netzwerk für Sozialraum-Arbeit e.V.
UN-Konventionell e.V. ist ein Zusammenschluss von Werkstätten, Organisationen und Einzelpersonen, die sich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der beruflichen Teilhabe auf die Fahnen geschrieben haben.
Hier können Sie den Newsletter des Vereins abonnieren.
Am 10. November 2021 bietet der Verein außerdem für alle Interessierten ein Online-Diskussionsforum zum Thema "Arbeitsfeld Kita-Helfer".
Zur Anmeldung kommen Sie hier. Die Teilnahme ist kostenlos.
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