Das Budget für Arbeit: Gut aber unvollständig
Ein Kommentar von Dieter Basener
Das Projekt Budgetkompetenz, das die Nutzung des Budgets für Arbeit verbessern will (vgl. den Beitrag im KLARER KURS hier), fordert gleichwertige Wahlmöglichkeiten zwischen dem Werkstattweg und dem Zugang zum Arbeitsmarkt. Das Projekt hat die Notwendigkeit der Unterstützung beim Zugang in den Betrieb herausgearbeitet, aber die naheliegende strukturelle Forderung noch nicht erhoben: Das Budget für Arbeit zu ergänzen um den Anspruch auf ein professionelles, adäquat finanziertes Unterstützungssystem in der Anbahnung, das für jeden Leistungsberechtigten zugänglich ist.
Das Budget für Arbeit ist prinzipiell ein gutes Instrument, um den Zugang zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu ermöglichen und dauerhaft zu sichern. Bisher haben es jedoch noch keine 3.000 Personen genutzt. Der Grund: Der Gesetzgeber hat die Idee nicht zu Ende gedacht und die entscheidende Vorbereitung nicht geregelt. Er hat nicht festgelegt, wer die Vermittlung anbahnen, wer die Person bei der Arbeitsaufnahme begleiten und wie diese Leistung finanziert werden soll. Offenbar gingen die Experten im Sozialministerium davon aus, dass die Leistungsberechtigten (oder ihre Angehörigen?) schon selber einen Arbeitsplatz finden und die Arbeitgeber überzeugen würden. Wie vorauszusehen, sind die wenigsten dazu in der Lage.
Dabei ist lange bekannt, dass der Weg in den Arbeitsmarkt kein Selbstläufer ist. Es braucht dazu Jobcoachs, Spezialisten an der Schnittstelle zwischen Sonderpädagogik und Wirtschaft, zwischen Klienten und Betrieben. Wer diese Aufgabe ausfüllt, benötigt Wissen, Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsvermögen, muss die behinderungsbedingten Besonderheiten ebenso im Blick haben wie die Erfordernisse des Betriebs. Jobcoachs sind Makler zwischen den unterschiedlichen Interessen. Sie leiten an, loten Leistungspotentiale aus und schützen vor Überforderung. Sind sie im Einsatz, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Integration Erfolg hat. Fehlen sie, ist das Vorhaben meist zum Scheitern verurteilt.
Die Vorbereitung auf den Übergang sollte bereits in der Abschlussstufe der Schule ansetzen und als "Leistung aus einer Hand" erbracht werden können und die Instrumente der Berufsbildung und Qualifizierung, also vor allem den BBB, aber auch die Maßnahme Unterstütze Beschäftigung einbeziehen. Die Jobcoachs sollten schon in der Schule, also vor den Übergang ins Berufsleben tätig sein, die Klienten frühzeitig kennenlernen, Erprobungspraktika begleiten, mit ihnen eine Perspektive entwickeln, sie in der Echtsituation des Betriebes qualifizieren und auch nach der Vermittlung noch langfristig unterstützen.
Für diejenigen, die nach der Schule den BBB in einer Werkstatt oder bei einem Anderen Leistungsanbieter nutzen, sollten diese den ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag erhalten, das Integrationsmanagement, sprich, die Anbahnung eines Übergangs ins Budget für Arbeit in ihren Leistungskatalog aufzunehmen und das dazu notwendige Fachpersonal bereitzuhalten. Für die, die sich schon beim Übergang von der Schule ins Berufsleben für den inklusiven Weg entscheiden, sollten andere Dienstleister diese Aufgabe übernehmen können und entsprechend vergütet werden. Das bedeutet auch, den § 61, Absatz 5 des SGB IX entsprechend zu ändern, der die Leistungsträger ausdrücklich von dieser Verpflichtung entbindet, allen Leistungsberechtigten ein entsprechendes Angebot sicherzustellen. Schließlich garantiert das SGB IX ihnen ein Wunsch- und Wahlrecht.
FAZIT
Das Budget für Arbeit ist ein geeignetes Instrument, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen. Es kann seine Wirksamkeit aber nur entfalten, wenn es auch die Phase der Anbahnung regelt und auch die Qualifizierung im betrieblichen Kontext ermöglicht.
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